IT-Sicherheitsrichtlinie für Mitarbeitende
Was in eine IT-Sicherheitsrichtlinie für Mitarbeitende gehört, wie sie verständlich bleibt, wer sie bestätigt und was das BSI dazu im IT-Grundschutz vorgibt.
Eine IT-Sicherheitsrichtlinie für Mitarbeitende beschreibt in verständlichen Worten, wie im Betrieb mit Computern, E-Mail, Passwörtern, Handys und Daten umzugehen ist. Sie übersetzt die Ziele der Geschäftsführung in konkrete Regeln für den Alltag.
Warum sie nötig ist
Viele Angriffe beginnen bei Menschen: eine gefälschte E-Mail, ein schwaches Passwort, ein unbekannter USB-Stick. Wer die Regeln kennt, macht weniger Fehler und meldet Auffälliges schneller. Außerdem schafft eine Richtlinie Klarheit, was erlaubt ist und was nicht, etwa bei privater Nutzung oder bei neuen Programmen.
Was hineingehört
- Ansprechperson für Sicherheitsfragen und wie Vorfälle gemeldet werden,
- Umgang mit Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung,
- E-Mail, Links und Anhänge,
- Installation von Programmen und Nutzung von Cloud- oder KI-Diensten,
- Umgang mit Smartphones, Laptops und Datenträgern, auch im Homeoffice,
- Sperren des Bildschirms und Aufbewahrung von Unterlagen,
- private Nutzung der betrieblichen IT.
Wie sie wirkt
Kurz und verständlich formulieren, bei der Einarbeitung erklären, unterschreiben lassen und regelmäßig auffrischen. Eine Richtlinie, die niemand kennt, schützt nicht.
Der nächste Schritt
Schreiben Sie die zehn wichtigsten Regeln für Ihren Betrieb auf zwei Seiten zusammen, lassen Sie sie von der Geschäftsführung freigeben und gehen Sie sie in der nächsten Teambesprechung durch.
Grundlage im IT-Grundschutz
Der Baustein ORP.1 Organisation enthält die Standard-Anforderung ORP.1.A16 Richtlinie zur sicheren IT-Nutzung. Danach soll eine Richtlinie erstellt werden, die allen Mitarbeitenden transparent beschreibt, welche Rahmenbedingungen bei der IT-Nutzung gelten und welche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind. Sie soll mindestens abdecken:
- Sicherheitsziele der Institution,
- wichtige Begriffe,
- Aufgaben und Rollen mit Bezug zur Informationssicherheit,
- Ansprechperson zu Fragen der Informationssicherheit,
- von den Mitarbeitenden umzusetzende und einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.
Jeder neue Benutzende soll die Kenntnisnahme und Beachtung schriftlich bestätigen, bevor er die IT nutzen darf. Die Bestätigung soll regelmäßig oder nach größeren Änderungen erneuert werden. Die Richtlinie soll für alle frei zugänglich abgelegt sein, etwa im Intranet.
Ergänzend verlangt ORP.3.A3 als Basis-Anforderung, dass alle Mitarbeitenden und externen Benutzenden in den sicheren Umgang mit IT eingewiesen werden und dafür verbindliche, verständliche und aktuelle Richtlinien zur Verfügung stehen. Bei erhöhtem Schutzbedarf sieht ISMS.1.A16 zusätzlich zielgruppengerechte Richtlinien vor, etwa für Administration, Entwicklung oder Führungskräfte.
Abgrenzung zu Leitlinie und Konzept
- Die Leitlinie formuliert Ziele und Strategie der Geschäftsführung.
- Das Sicherheitskonzept leitet daraus Maßnahmen ab.
- Die IT-Sicherheitsrichtlinie sagt den Mitarbeitenden, was sie konkret tun und lassen sollen.
Nach BSI-Standard 200-2 müssen Richtlinien und Handlungsanweisungen für Mitarbeitende besonders klar und verständlich sein. Für viele Bereiche reichen einfache Checklisten.
Themen einer IT-Sicherheitsrichtlinie
Welche Themen nötig sind, ergibt sich aus Ihrem Sicherheitskonzept. In kleinen Betrieben sind typischerweise relevant:
Anmeldung und Passwörter
- Passwörter sind persönlich und werden nicht weitergegeben.
- Wo verfügbar, wird Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt.
- Für jeden Dienst ein eigenes Passwort, zum Beispiel über den betrieblichen Passwortmanager.
Die konkreten Vorgaben an Passwortqualität regelt die Passwortrichtlinie.
E-Mail und Kommunikation
- Links und Anhänge in unerwarteten Nachrichten nicht öffnen, im Zweifel über einen bekannten Weg nachfragen.
- Zahlungsaufforderungen und geänderte Bankverbindungen immer telefonisch über bekannte Nummern prüfen.
- Vertrauliche Informationen nur über freigegebene Wege versenden.
Programme, Cloud- und KI-Dienste
- Programme und Erweiterungen nur nach Freigabe installieren.
- Betriebliche Daten nur in freigegebenen Cloud-Diensten speichern.
- Keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten in nicht freigegebene Online-Dienste eingeben, auch nicht in KI-Werkzeuge.
Geräte, Datenträger und mobiles Arbeiten
- Bildschirm beim Verlassen des Platzes sperren.
- Unbekannte USB-Sticks nicht anschließen.
- Laptops und Smartphones unterwegs nicht unbeaufsichtigt lassen, Verlust sofort melden.
- Im Homeoffice dafür sorgen, dass Unbefugte nicht mitlesen oder mithören.
Unterlagen und Arbeitsplatz
- Vertrauliche Unterlagen nicht offen liegen lassen, Ausdrucke sofort vom Drucker holen.
- Datenträger und Papier mit vertraulichem Inhalt sicher entsorgen.
Private Nutzung
Ob und in welchem Umfang private Nutzung von Internet und E-Mail erlaubt ist, sollte ausdrücklich geregelt werden. Die Entscheidung hat arbeits- und datenschutzrechtliche Folgen und sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Vorfälle melden
- An wen, auf welchem Weg und wie schnell Auffälligkeiten gemeldet werden.
- Grundsatz: Melden ist erwünscht, auch bei eigenen Fehlern.
Gestaltung, die gelesen wird
- Kurz: Lieber zwei bis vier Seiten Kernregeln und weitere Details in Anhängen.
- Konkret: «Bildschirm sperren mit Windows-Taste und L» statt «geeignete Maßnahmen ergreifen».
- Begründet: Ein Satz zum Warum erhöht die Akzeptanz.
- Einheitlich: Gleiche Begriffe wie in Leitlinie und Schulungen.
- Gekennzeichnet: Version, Datum, Freigabe und nächste Überprüfung, wie es 200-2 für Sicherheitsdokumente vorsieht.
Einführung und Mitbestimmung
Die Richtlinie wird von der Geschäftsführung freigegeben. Besteht ein Betriebsrat, sind seine Beteiligungsrechte zu beachten, insbesondere wenn Regeln das Verhalten der Mitarbeitenden betreffen oder Kontrollen vorsehen. Das sollte vor der Einführung arbeitsrechtlich geklärt werden.
Bewährter Ablauf:
- Entwurf durch den ISB, Abstimmung mit IT, Datenschutz und gegebenenfalls Betriebsrat,
- Freigabe durch die Geschäftsführung,
- Vorstellung im Team, Bestätigung durch alle Mitarbeitenden,
- Aufnahme in die Einarbeitung neuer Mitarbeitender,
- Überprüfung mindestens jährlich und nach größeren Änderungen, erneute Bestätigung.
Beispiel für zehn Kernregeln
Als Anregung für einen kleinen Betrieb, anzupassen an die eigenen Systeme:
- Mein Passwort gehört nur mir, und ich nutze überall, wo es geht, den zweiten Faktor.
- Ich sperre den Bildschirm, wenn ich meinen Platz verlasse.
- Ich öffne keine unerwarteten Anhänge und Links und frage im Zweifel nach.
- Zahlungen und geänderte Bankdaten prüfe ich immer telefonisch über eine bekannte Nummer.
- Ich installiere keine Programme ohne Freigabe.
- Betriebliche Daten speichere ich nur in den freigegebenen Ablagen.
- Ich gebe keine vertraulichen Daten in nicht freigegebene Online- oder KI-Dienste ein.
- Fremde USB-Sticks schließe ich nicht an.
- Geräteverlust und Auffälligkeiten melde ich sofort, auch eigene Fehler.
- Ich kenne die Ansprechperson für Informationssicherheit und ihre Erreichbarkeit.
Externe und Dienstleister
Auch Fremdpersonal, Aushilfen und Dienstleister mit Zugang zu Ihren Systemen sollten die für sie relevanten Regeln kennen und bestätigen. ORP.2 enthält dazu Anforderungen an den Einsatz von Fremdpersonal.
Häufige Fragen
Was ist eine IT-Sicherheitsrichtlinie?
Ein Dokument mit verbindlichen Regeln für den sicheren Umgang mit IT im Betrieb, etwa zu Passwörtern, E-Mail, Programmen, mobilen Geräten und dem Melden von Vorfällen.
Müssen Mitarbeitende die IT-Sicherheitsrichtlinie unterschreiben?
Der IT-Grundschutz sieht vor, dass neue Benutzende Kenntnisnahme und Beachtung schriftlich bestätigen, bevor sie die IT nutzen, und die Bestätigung regelmäßig oder nach größeren Änderungen erneuern.
Wie lang sollte eine IT-Sicherheitsrichtlinie sein?
So kurz wie möglich. Bewährt haben sich wenige Seiten mit den wichtigsten Regeln, ergänzt um Anhänge für Einzelthemen. Lange Dokumente werden selten gelesen.