Kommunikation im IT-Notfall
Krisenkommunikation im IT-Notfall: wen Sie wann informieren, welche Kanäle ohne eigene IT funktionieren und wie Sie Gerüchten und Fehlern vorbeugen.
Bei der Krisenkommunikation im IT-Notfall geht es um eine einfache Frage: Wer erfährt was, wann und von wem? Wenn Kunden aus der Zeitung von einem Angriff auf Ihren Betrieb erfahren oder Mitarbeitende Gerüchte weitertragen, wird aus einem technischen Problem schnell ein Vertrauensproblem.
Die Grundregeln
- Eine Stimme: Eine Person spricht nach außen für den Betrieb, mit Vertretung. Alle anderen verweisen auf sie.
- Intern zuerst: Mitarbeitende sollten mindestens so früh informiert sein wie die Öffentlichkeit.
- Nur Gesichertes: Sagen Sie, was Sie wissen, was Sie noch nicht wissen und wann Sie wieder informieren. Spekulieren Sie nicht über Täter oder Ursachen.
- Aktiv statt getrieben: Wer betroffene Kunden selbst informiert, behält eher ihr Vertrauen.
Wenn E-Mail und Telefon nicht gehen
Bei einem Angriff sind oft gerade die eigenen Kommunikationswege betroffen. Vielleicht lesen die Angreifer sogar mit. Halten Sie deshalb private Mobilnummern der wichtigsten Personen und eine Kontaktliste auf Papier bereit.
Vorbereitet ist halb gesagt
Kurze Textvorlagen für Mitarbeitende, Kunden und Presse lassen sich in Ruhe schreiben und im Ernstfall schnell anpassen.
Der nächste Schritt
Legen Sie fest, wer im Notfall nach außen spricht, und schreiben Sie drei kurze Vorlagen: eine Information an das Team, eine an betroffene Kunden und eine Antwort auf Presseanfragen.
Notfall- und Krisenkommunikation nach BSI-Standard 200-4
Der BSI-Standard 200-4 behandelt die Kommunikation als festen Teil der Notfallbewältigung und nennt sie Notfall- und Krisenkommunikation (NuK-Kommunikation). Das Glossar beschreibt sie als Tätigkeiten vor, während und nach einem Notfall oder einer Krise, um relevante Informationen zu sammeln, zu verifizieren und zielgruppengerecht nach innen und außen zu kommunizieren. Dafür werden vorab Konzepte für die verschiedenen Interessengruppen erarbeitet und im Ereignis angepasst.
Krisenkommunikation IT: die Zielgruppen
Der Standard nennt als typische externe Interessengruppen Medien, Kunden, Dienstleister, Aufsichtsbehörden, Polizei und Angehörige von Mitarbeitenden. Für einen kleinen Betrieb lohnt eine einfache Tabelle:
| Zielgruppe | Anlass | Weg | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Mitarbeitende | immer, zuerst | Treffen, Telefon, Messenger | Geschäftsführung |
| betroffene Kunden | bei Betroffenheit, etwa Datenabfluss oder Ausfall | Telefon, Brief, Website | Geschäftsführung oder Vertrieb |
| Dienstleister und Lieferanten | wenn Abläufe oder Schnittstellen betroffen sind | Telefon, E-Mail von sicherem Konto | IT-Verantwortliche |
| Versicherung | versicherter Schaden | Hotline laut Police | Geschäftsführung |
| Behörden | Meldepflicht oder Anzeige | Meldeportal, Polizei | Datenschutz, Geschäftsführung |
| Medien | bei öffentlichem Interesse | Stellungnahme, Website | benannte Sprecherin oder benannter Sprecher |
Interne Kommunikation
Der Standard weist darauf hin, dass sich bewährt hat, Mitarbeitende mindestens zeitgleich mit der Öffentlichkeit zu informieren. Das beugt Gerüchten vor und verhindert, dass Beschäftigte Neuigkeiten aus den Medien erfahren. Informationen, die nicht nach außen dürfen, sollten auch nicht an alle intern gehen.
Inhalte einer ersten internen Information:
- was passiert ist, soweit bekannt,
- was jetzt gilt, etwa Rechner nicht einschalten, keine USB-Sticks, Arbeit auf Papier,
- wer Ansprechperson ist,
- dass Anfragen von außen an die benannte Person weitergeleitet werden,
- wann die nächste Information kommt.
Externe Kommunikation
Eine Person spricht
Für Presseanfragen sollten eine Sprecherin oder ein Sprecher und eine Vertretung namentlich benannt sein. Das sichert eine einheitliche Kommunikation.
Kanäle
Der Standard nennt unter anderem E-Mail, Telefon, Notfall-Hotline, Website mit Informationen und FAQ, eine vorbereitete alternative Notfall-Website («Dark Site»), soziale Medien und Pressemitteilungen. Für kleine Betriebe sind meist Telefon, ein Hinweis auf der Website und persönliche Gespräche mit wichtigen Kunden die wirksamsten Wege.
Medien beobachten
Im Notfall ist es empfehlenswert, Berichte und soziale Medien zu verfolgen, um falsche Darstellungen früh zu erkennen und gezielt reagieren zu können.
Kommunikationswege, die ohne eigene IT funktionieren
Bei Cyberangriffen ist die eigene Kommunikation oft gestört oder kompromittiert:
- E-Mail-Server oder Postfächer können verschlüsselt oder von Angreifern mitgelesen werden. Besprechen Sie Reaktionsmaßnahmen nicht über möglicherweise kompromittierte Konten.
- Telefonanlagen hängen häufig am selben Netz.
- Kontaktlisten liegen oft nur auf dem Server.
Vorsorge: eine gedruckte Kontaktliste mit Mobilnummern, eine Messenger-Gruppe auf privaten oder dienstlichen Mobilgeräten außerhalb der Firmen-IT, Zugang zur Website-Verwaltung unabhängig vom Firmennetz.
Was Sie nicht sagen sollten
- Keine Vermutungen über Täter, Ursache oder Umfang, die sich später als falsch erweisen.
- Keine Verharmlosung, solange der Umfang unklar ist, etwa «es sind keine Daten betroffen».
- Keine Details, die Angreifern helfen, etwa über noch offene Schwachstellen.
- Keine Aussagen zu Lösegeldverhandlungen.
Stimmen Sie Aussagen zu personenbezogenen Daten mit der Datenschutzbeauftragten ab. Die Benachrichtigung Betroffener nach Art. 34 DSGVO hat eigene inhaltliche Anforderungen.
Beispiel einer ersten Kundeninformation
Eine Vorlage, die sich im Ernstfall schnell anpassen lässt:
Sehr geehrte Damen und Herren, seit [Datum, Uhrzeit] ist unser Betrieb von einem IT-Sicherheitsvorfall betroffen. Wir haben sofort Maßnahmen ergriffen und arbeiten mit Fachleuten an der Aufklärung. Nach heutigem Stand [ist / ist noch nicht geklärt, ob] [Beschreibung der möglichen Betroffenheit]. Bitte seien Sie bei E-Mails, die angeblich von uns stammen und Zahlungen oder Anmeldedaten verlangen, besonders vorsichtig und fragen Sie im Zweifel telefonisch nach. Wir informieren Sie spätestens am [Datum] erneut. Ihre Ansprechperson ist [Name, Telefon].
Die Vorlage enthält bewusst keine Vermutungen zur Ursache, nennt aber eine konkrete Verhaltensempfehlung, einen nächsten Informationstermin und eine erreichbare Person. Der Hinweis auf gefälschte E-Mails ist wichtig, weil Angreifer erbeutete Kontakte häufig für weitere Betrugsversuche nutzen.
Ende der Krise kommunizieren
Wenn der Notfall bewältigt ist, wird er offiziell für beendet erklärt, und zwar über dieselben Kanäle, über die er ausgerufen wurde. So wissen alle, dass wieder die normalen Abläufe gelten. Kunden, die informiert wurden, erhalten eine Abschlussinformation.
Vorbereitung
Erstellen Sie Textbausteine für die häufigsten Szenarien, benennen Sie Zuständige und Vertretungen und üben Sie die Kommunikation in einer Planbesprechung mit. Eine eingespielte Presseanfrage zeigt schnell, ob die Rollen klar sind.
Häufige Fragen
Muss ich Kunden über einen Cyberangriff informieren?
Eine Pflicht besteht nach Art. 34 DSGVO, wenn personenbezogene Daten betroffen sind und ein hohes Risiko für die Betroffenen besteht. Daneben können Verträge Informationspflichten enthalten. Auch ohne Pflicht stärkt eine offene Information oft das Vertrauen.
Wer spricht bei einem IT-Notfall mit der Presse?
Eine vorher benannte Person mit Vertretung, in kleinen Betrieben meist die Geschäftsführung. Alle anderen verweisen Anfragen an diese Person.
Was gehört in eine erste Information an Mitarbeitende?
Was bekannt ist, welche Verhaltensregeln jetzt gelten, wer Ansprechperson ist, dass Anfragen von außen weitergeleitet werden und wann die nächste Information folgt.