IT-Sicherheitsvorfall: was jetzt zu tun ist
IT-Sicherheitsvorfall im Betrieb: was Sie organisatorisch und technisch zuerst tun, wen Sie informieren und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Ein IT-Sicherheitsvorfall liegt vor, wenn Daten oder IT-Dienste in ihrer Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität beeinträchtigt sind: ein verschlüsselter Server, ein gehacktes E-Mail-Postfach, ein Datenabfluss. In den ersten Stunden entscheidet sich oft, wie groß der Schaden wird.
Ruhe bewahren und richtig handeln
Das BSI rät ausdrücklich, Ruhe zu bewahren und nicht übereilt zu handeln. Hektisches Ausschalten, Löschen oder Neuinstallieren zerstört Spuren und kann den Schaden vergrößern.
Die wichtigsten Schritte
- Betroffene Geräte vom Netz trennen, zum Beispiel das Netzwerkkabel ziehen, aber nicht herunterfahren, wenn sie noch untersucht werden sollen.
- Ihren IT-Dienstleister oder Ihre IT-Verantwortlichen informieren, außerdem Geschäftsführung und Datenschutzbeauftragte.
- Eine Person bestimmen, die die Lage koordiniert, und alle Beobachtungen mit Uhrzeit aufschreiben.
- Prüfen, ob gemeldet werden muss, etwa an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, und ob die Versicherung zu informieren ist.
- Bei Straftaten Anzeige bei der Polizei erstatten, dafür gibt es spezialisierte Ansprechstellen Cybercrime.
Hilfe holen ist kein Versagen
Viele Vorfälle lassen sich ohne Fachleute nicht sauber aufklären. Je früher Sie Unterstützung holen, desto besser.
Der nächste Schritt
Legen Sie die Telefonnummern von IT-Dienstleister, Versicherung und Datenschutzbeauftragten heute schon ausgedruckt neben das Telefon. Im Ernstfall ist das die halbe Miete.
Was als IT-Sicherheitsvorfall gilt
Das BSI-Gesetz definiert einen Sicherheitsvorfall als Ereignis, das die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der darüber angebotenen Dienste beeinträchtigt (§ 2 BSIG). Für den eigenen Betrieb sollten Sie diese Definition konkretisieren. Der Baustein DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen fordert genau das als Basis-Anforderung: Es muss festgelegt sein, was ein Sicherheitsvorfall ist und wie er sich von einer Störung im IT-Betrieb abgrenzt (DER.2.1.A1).
Typische Auslöser in kleinen Betrieben:
- Meldung einer Schadsoftware durch den Virenschutz oder ungewöhnliche Dateiendungen auf Netzlaufwerken.
- E-Mails, die aus dem eigenen Postfach verschickt wurden, ohne dass jemand sie geschrieben hat.
- Hinweise von außen, etwa von Kunden, dem Provider oder Behörden.
- Ungewöhnliche Anmeldungen, neue Administratorkonten oder abgeschaltete Sicherheitsfunktionen.
Die ersten Schritte: Organisation
Das BSI stellt für Unternehmen eine Checkliste mit organisatorischen ersten Schritten bereit. Sinngemäß:
- Ruhe bewahren und nicht übereilt handeln.
- Intern informieren: IT-Sicherheitsverantwortliche, Datenschutzbeauftragte, IT-Betrieb und Geschäftsleitung.
- Organisieren: einen Krisenstab oder eine Projektgruppe bilden, Rollen verteilen, klären, wer was entscheidet und bis wann was erledigt wird.
- Informationen sammeln: Was ist passiert, wie wurde es bemerkt, welche Auswirkungen drohen für Betrieb und Kunden, liegt ein gezielter Angriff vor? Wenn eine Strafverfolgung möglich ist, beweissicher vorgehen.
- Kommunizieren: eine verantwortliche Person benennen, Mitarbeitende informieren, Meldepflichten und vertragliche Informationspflichten prüfen.
- Externe Unterstützung holen, etwa über IHK oder Handwerkskammer oder über Listen qualifizierter Dienstleister des BSI.
- Nachbereiten: aus dem Vorfall lernen.
Die ersten Schritte: Technik
Die technische Checkliste des BSI enthält unter anderem diese Punkte:
Eindämmen, ohne Spuren zu vernichten
Betroffene Systeme vom internen Netz und vom Internet trennen. Wenn eine Analyse geplant ist, das Gerät nicht herunterfahren, weil sonst flüchtige Spuren im Arbeitsspeicher verloren gehen. Virenschutzprogramme erst nach einer forensischen Sicherung einsetzen, da sie Spuren verändern können.
Weitere Systeme mitdenken
Nicht nur die offensichtlich betroffenen Geräte betrachten. Das BSI weist darauf hin, dass weitere Systeme betroffen sein und noch auf Befehle der Angreifer warten können.
Keine Anmeldung mit Administratorkonten
Auf möglicherweise infizierten Systemen keine privilegierten Konten verwenden. Zugangsdaten, die auf betroffenen Systemen gespeichert oder dort eingegeben wurden, gelten als kompromittiert. Ist das Active Directory betroffen, ist das gesamte Netz als kompromittiert zu betrachten.
Bereinigen heißt meist neu aufsetzen
Infizierte Systeme gelten als vollständig kompromittiert. Eine punktuelle Bereinigung gelingt nur mit viel Fachwissen, in der Regel ist eine Neuinstallation einzuplanen.
Backups prüfen
Klären, ob aktuelle, saubere Sicherungen vorhanden sind. Sicherungen, die online erreichbar waren, können ebenfalls manipuliert sein.
Melden und Hilfe holen
Ob eine Meldung Pflicht ist, hängt vom Vorfall und vom Betrieb ab. Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten greift in der Regel die DSGVO, für Einrichtungen unter NIS-2 zusätzlich das BSI-Gesetz. Unabhängig davon können Unternehmen Vorfälle freiwillig beim BSI melden. Für Strafanzeigen sind die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien zuständig. Klären Sie früh, ob Ihre Versicherung vor dem Einschalten externer Dienstleister informiert werden möchte.
Dokumentieren und nachbereiten
DER.2.1 verlangt als Standard-Anforderungen unter anderem, die Behebung von Sicherheitsvorfällen zu dokumentieren (A16) und Vorfälle nachzubereiten (A17). Führen Sie von Anfang an ein Protokoll: Uhrzeit, Beobachtung, Entscheidung, handelnde Person. Das hilft bei der Aufklärung, bei Meldungen, gegenüber der Versicherung und bei der Frage, was künftig besser laufen muss.
Vorbereitung zahlt sich aus
Die Basis-Anforderungen von DER.2.1 lassen sich auch in kleinen Betrieben umsetzen: eine Definition, eine kurze Richtlinie zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen, festgelegte Verantwortliche und Ansprechpersonen, geregelte Benachrichtigung betroffener Stellen sowie Vorgaben zur Behebung und zur Wiederherstellung der Betriebsumgebung. Wer das vorbereitet hat, muss im Ernstfall nicht improvisieren.
Typische Fehler in den ersten Stunden
- Abwarten: Ein Verdacht wird nicht gemeldet, weil niemand sich blamieren will. Bis jemand reagiert, haben Angreifer weitere Systeme erreicht.
- Spuren beseitigen: Verdächtige Dateien oder E-Mails werden gelöscht, Rechner neu gestartet oder sofort neu aufgesetzt. Danach lässt sich der Ablauf kaum noch rekonstruieren.
- Über kompromittierte Kanäle beraten: Wenn ein Postfach oder Server betroffen ist, können Angreifer mitlesen. Nutzen Sie für die Abstimmung Telefon oder Kanäle außerhalb der betroffenen IT.
- Zu früh Entwarnung geben: Ein bereinigter Rechner heißt nicht, dass der Angriff vorbei ist. Erst wenn Einfallstor und Umfang geklärt sind, ist der Vorfall abgeschlossen.
- Fristen übersehen: Meldepflichten laufen ab Kenntnis, nicht ab Abschluss der Aufklärung.
Was alle Mitarbeitenden wissen sollten
Die meisten Vorfälle werden von Mitarbeitenden zuerst bemerkt. Drei Regeln genügen und gehören in jede Unterweisung:
- Ungewöhnliches sofort melden, auch einen eigenen Fehlklick, ohne Angst vor Vorwürfen.
- Den Meldeweg kennen: eine Telefonnummer, eine Person, eine Vertretung.
- Beim Verdacht das Gerät vom Netz trennen, eingeschaltet lassen und nichts weiter selbst unternehmen.
Häufige Fragen
Soll ich einen gehackten Rechner ausschalten?
Trennen Sie ihn vom Netz, zum Beispiel durch Ziehen des Netzwerkkabels, aber fahren Sie ihn nicht herunter, wenn er noch untersucht werden soll. Beim Ausschalten gehen Spuren im Arbeitsspeicher verloren.
Wo melde ich einen IT-Sicherheitsvorfall?
Je nach Fall bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, beim BSI (Pflicht für NIS-2-Einrichtungen, freiwillig für alle anderen) und bei der Polizei über die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime. Informieren Sie außerdem Ihre Versicherung.
Wer hilft kleinen Unternehmen bei einem Cyberangriff?
Zuerst der eigene IT-Dienstleister. Das BSI nennt außerdem IHK und Handwerkskammer als Anlaufstellen und führt Listen qualifizierter Dienstleister. Viele Cyber-Versicherungen vermitteln zusätzlich Fachleute.