Spuren sichern nach einem Angriff
IT-Forensik für kleine Betriebe: wie Sie nach einem Angriff Spuren sichern, welche Fehler Beweise zerstören und was Sie vorab vorbereiten sollten.
IT-Forensik bedeutet, nach einem Angriff Spuren so zu sichern und auszuwerten, dass sich klären lässt, was passiert ist: Wie kamen die Angreifer herein, was haben sie getan, welche Daten sind betroffen? Diese Antworten brauchen Sie für die Bereinigung, für Meldungen, für die Versicherung und gegebenenfalls für die Polizei.
Spuren sind schnell weg
Gut gemeinte Reaktionen zerstören oft Beweise: Rechner ausschalten, Virenscanner laufen lassen, Systeme sofort neu aufsetzen, Protokolle löschen. Danach lässt sich meist nicht mehr feststellen, wie der Angriff ablief, und das Einfallstor bleibt womöglich offen.
Was Sie selbst tun können
- Betroffene Geräte vom Netz trennen, aber eingeschaltet lassen, wenn sie untersucht werden sollen.
- Nichts löschen, nichts aufräumen, nicht neu installieren, bevor Fachleute entschieden haben.
- Alles notieren: Was ist wann aufgefallen, wer hat was gemacht?
- Bildschirmmeldungen fotografieren.
Die eigentliche Sicherung machen Fachleute
Eine gerichtsfeste Sicherung von Festplatten und Arbeitsspeicher erfordert Werkzeuge und Erfahrung. Ziehen Sie dafür früh einen spezialisierten Dienstleister hinzu, oft vermittelt ihn die Cyber-Versicherung.
Der nächste Schritt
Klären Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, ob Protokolle Ihrer Firewall, Ihrer Server und Ihrer Cloud-Dienste aufbewahrt werden und wie lange. Ohne Protokolle hat auch die beste Forensik wenig in der Hand.
Was IT-Forensik leistet
Das BSI beschreibt IT-Forensik in seinem Leitfaden IT-Forensik als streng methodisch vorgenommene Datenanalyse zur Aufklärung von Vorfällen. Ziel ist, Ablauf, Umfang und Ursache eines Angriffs nachvollziehbar zu rekonstruieren. Ergebnisse dienen der Bereinigung, der Bewertung von Meldepflichten, der Regulierung durch die Versicherung und gegebenenfalls einem Strafverfahren.
Im IT-Grundschutz-Kompendium sind die vorbereitenden Maßnahmen im Baustein DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik beschrieben. Der Baustein DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen verweist für forensische Untersuchungen ausdrücklich darauf.
Zielkonflikt: schnell wieder arbeiten oder Spuren sichern
Jeder Betrieb will nach einem Angriff schnell wieder arbeiten. Eine vorschnelle Neuinstallation vernichtet aber Spuren und lässt das Einfallstor oft unentdeckt. Die Entscheidung, wie viel Forensik nötig ist, trifft die Leitung, beraten von Fachleuten. Kriterien sind unter anderem: Sind personenbezogene Daten möglicherweise abgeflossen? Ist eine Strafanzeige geplant? Verlangt die Versicherung eine Untersuchung? Ist das Einfallstor bekannt?
Erste Schritte zur Beweissicherung
Die technische Checkliste des BSI für Unternehmen enthält dazu klare Hinweise:
Nicht herunterfahren
Wenn eine technische Analyse geplant ist, das Gerät nicht herunterfahren. Im Arbeitsspeicher liegen flüchtige Spuren wie laufende Prozesse, Netzwerkverbindungen und teils Schlüsselmaterial, die beim Ausschalten verloren gehen. Stattdessen vom Netz trennen.
Forensische Sicherung vor Bereinigung
Bei beabsichtigter Strafverfolgung eine forensische Sicherung einschließlich eines Speicherabbilds erstellen. Virenschutzprogramme erst danach einsetzen, da sie Spuren verändern können.
Protokolle sichern
Protokolle von Firewall, Servern, Verzeichnisdienst, VPN, E-Mail- und Cloud-Diensten exportieren und an einem sicheren Ort ablegen. Viele Cloud-Dienste bewahren Protokolle nur begrenzte Zeit auf. Angreifer können ungeschützte Protokolle manipulieren oder löschen.
Monitoring nach dem Vorfall
Das BSI empfiehlt, Netzwerk-Monitoring und Protokollierung einzurichten, falls noch nicht vorhanden, um andauernde Angriffe oder Datenabflüsse zu erkennen, nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls dem Betriebsrat.
Dokumentation und Beweiskette
Damit Ergebnisse belastbar sind, muss nachvollziehbar sein, wer wann welche Daten gesichert, übergeben und untersucht hat. Praktisch heißt das:
- Ein fortlaufendes Protokoll mit Uhrzeit, Handlung, Person und Ergebnis.
- Sicherungen werden unverändert aufbewahrt, untersucht wird an Kopien.
- Prüfsummen (Hashwerte) dokumentieren, dass Kopien dem Original entsprechen.
- Übergaben von Datenträgern werden schriftlich festgehalten.
- Zeitangaben mit Zeitzone, und es wird notiert, ob Systemuhren abweichen.
Was Laien vermeiden sollten
- Eigene Untersuchungen auf dem betroffenen System, etwa Dateien öffnen, Programme installieren oder Ordner durchsuchen. Jede Aktion verändert Zeitstempel und Spuren.
- Anmeldung mit Administratorkonten auf befallenen Systemen, da Zugangsdaten abgegriffen werden können.
- Kontakt mit den Angreifern ohne fachliche Begleitung.
- Löschen von verdächtigen E-Mails oder Dateien, bevor sie gesichert sind.
Vorsorge für die IT-Forensik
Was vor dem Vorfall nicht vorhanden ist, kann danach nicht ausgewertet werden. Für kleine Betriebe sinnvoll:
- Protokollierung aktivieren an Firewall, Servern, Verzeichnisdienst und Cloud-Diensten, mit ausreichender Aufbewahrung und Speicherung außerhalb der betroffenen Systeme.
- Einheitliche Zeit auf allen Systemen über einen Zeitserver, damit sich Ereignisse zuordnen lassen.
- Netzplan und IT-Inventar aktuell halten. Forensiker brauchen sie als Erstes.
- Kontakt zu einem Forensik-Dienstleister vorab klären, gegebenenfalls über die Cyber-Versicherung. Das BSI veröffentlicht für größere Organisationen Listen qualifizierter Dienstleister für die Reaktion auf APT-Angriffe.
- Datenschutz und Mitbestimmung vorab regeln, damit im Ernstfall Protokolle ausgewertet werden dürfen.
Was ein Forensik-Dienstleister von Ihnen braucht
Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller und günstiger wird die Untersuchung. Halten Sie bereit:
- eine kurze Zeitleiste: erste Auffälligkeit, Meldung, bisherige Maßnahmen,
- einen Netzplan und das IT-Inventar mit Servern, Arbeitsplätzen, Cloud-Diensten und Fernzugängen,
- Zugangsdaten zu Firewall, Verwaltungsoberflächen und Protokollen, auf einem sicheren Weg übergeben,
- Ansprechpersonen beim IT-Dienstleister und bei Software-Anbietern,
- Informationen zur Datensicherung: wo, wie oft, seit wann.
Umfang angemessen wählen
Nicht jeder Vorfall braucht eine vollständige forensische Untersuchung. Ein einzelner Phishing-Klick ohne Auffälligkeiten lässt sich oft mit der Auswertung von Protokollen und einer Prüfung des Geräts klären. Bei Ransomware, Verdacht auf Datenabfluss, kompromittierten Administratorkonten oder einer geplanten Strafanzeige ist eine professionelle Untersuchung dagegen meist unverzichtbar. Legen Sie gemeinsam mit dem Dienstleister fest, welche Fragen beantwortet werden sollen, etwa Einfallstor, betroffene Systeme und abgeflossene Daten. Das begrenzt Aufwand und Kosten.
Polizei und Strafanzeige
Für Strafanzeigen sind die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien zuständig. Sie beraten auch dazu, welche Spuren für die Ermittlungen wichtig sind. Eine Anzeige schließt eine eigene forensische Untersuchung durch einen Dienstleister nicht aus. Stimmen Sie das Vorgehen ab, damit Sicherungen nicht doppelt angefertigt oder Spuren durch parallele Arbeiten verändert werden. Bewahren Sie die gesicherten Daten und das Protokoll auf, bis Ermittlungen, Versicherungsregulierung und gegebenenfalls Auseinandersetzungen mit Dritten abgeschlossen sind. Klären Sie mit der Datenschutzbeauftragten, wie lange und wo diese Daten gespeichert werden dürfen.
Häufige Fragen
Was macht ein IT-Forensiker?
Er sichert Spuren auf Datenträgern, im Arbeitsspeicher und in Protokollen und wertet sie methodisch aus, um Ablauf, Umfang und Ursache eines Angriffs zu klären. Die Ergebnisse dienen Bereinigung, Meldungen, Versicherung und gegebenenfalls Strafverfolgung.
Soll ich einen infizierten Rechner ausschalten?
Wenn er untersucht werden soll, nein. Trennen Sie ihn vom Netz und lassen Sie ihn eingeschaltet, damit Spuren im Arbeitsspeicher erhalten bleiben. Das BSI empfiehlt außerdem, Virenschutzprogramme erst nach der forensischen Sicherung einzusetzen.
Übernimmt die Cyberversicherung die Kosten für IT-Forensik?
Viele Cyber-Policen enthalten Serviceleistungen wie IT-Forensik oder vermitteln Dienstleister. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, regelt Ihr Vertrag.