Vertraulichkeit
Vertraulichkeit bedeutet, dass Informationen nur von denjenigen gesehen werden, die sie sehen dürfen. Sie ist eines der drei Grundziele der Informationssicherheit.
Genauer erklärt
Das IT-Grundschutz-Kompendium definiert Vertraulichkeit als Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen: Vertrauliche Daten dürfen nur Befugten in der zulässigen Weise zugänglich sein. Zusammen mit Integrität und Verfügbarkeit bildet sie die klassischen Grundwerte, für die in der Schutzbedarfsfeststellung jeweils ein Schutzbedarf festgelegt wird. Typische Maßnahmen sind Berechtigungen nach dem Prinzip der geringsten Rechte, Verschlüsselung, sichere Übertragungswege und klare Regeln für den Umgang mit Unterlagen. Viele Betriebe stufen Informationen dafür in Klassen wie öffentlich, intern und vertraulich ein.
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