IT-Grundschutz.net einfach erklärt

BSIG

Das BSI-Gesetz. Es regelt die Aufgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheitspflichten bestimmter Unternehmen.

Genauer erklärt

Der vollständige Titel lautet Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen. Mit der Umsetzung von NIS-2 wurde es zum 6. Dezember 2025 neu gefasst und neu nummeriert. Für Unternehmen besonders wichtig sind § 28 (wer betroffen ist), § 30 (Risikomanagementmaßnahmen), § 32 (Meldepflichten), § 33 (Registrierung), § 38 (Geschäftsleitung) und § 65 (Bußgelder). Frühere Verweise wie § 8a beziehen sich auf die alte Fassung.

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