BSIG
Das BSI-Gesetz. Es regelt die Aufgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheitspflichten bestimmter Unternehmen.
Genauer erklärt
Der vollständige Titel lautet Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen. Mit der Umsetzung von NIS-2 wurde es zum 6. Dezember 2025 neu gefasst und neu nummeriert. Für Unternehmen besonders wichtig sind § 28 (wer betroffen ist), § 30 (Risikomanagementmaßnahmen), § 32 (Meldepflichten), § 33 (Registrierung), § 38 (Geschäftsleitung) und § 65 (Bußgelder). Frühere Verweise wie § 8a beziehen sich auf die alte Fassung.
Artikel zum Begriff
- NIS-2 einfach erklärtNIS-2 (NIS2) einfach erklärt: was die EU-Richtlinie regelt, welche Unternehmen in Deutschland betroffen sind und welche Pflichten seit Dezember 2025 gelten.
- NIS-2: Wer ist betroffen?NIS2 wer ist betroffen: Sektoren, Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz, größenunabhängige Fälle und wie Sie Ihre Betroffenheit selbst prüfen.
- Das NIS-2-Umsetzungsgesetz in DeutschlandDas NIS2-Umsetzungsgesetz einfach erklärt: Entstehung, Inkrafttreten am 6. Dezember 2025, neues BSI-Gesetz, zentrale Paragrafen und was Unternehmen jetzt tun.
- NIS-2-Anforderungen nach Artikel 21NIS2-Anforderungen nach Artikel 21 der Richtlinie und § 30 BSIG: die zehn Mindestmaßnahmen erklärt und wie Sie sie mit IT-Grundschutz praktisch umsetzen.
- Leitlinie zur InformationssicherheitWas in eine Leitlinie zur Informationssicherheit gehört, wer sie erstellt und freigibt, wie lang sie sein sollte und wie oft sie nach BSI überprüft wird.
- Das IT-SicherheitskonzeptWas ein IT-Sicherheitskonzept enthält, wie es nach IT-Grundschutz entsteht, welche Teilkonzepte dazugehören und wie kleine Betriebe es schlank halten.