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NIS-2

Eine EU-Richtlinie, die für viele mittlere und große Unternehmen verbindliche Regeln zur IT-Sicherheit festlegt. In Deutschland gilt sie über das BSI-Gesetz seit dem 6. Dezember 2025.

Genauer erklärt

NIS-2 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555, Nachfolgerin der ersten NIS-Richtlinie von 2016. Deutschland hat sie mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz umgesetzt, das das BSI-Gesetz neu fasst. Erfasst sind besonders wichtige und wichtige Einrichtungen aus den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme; nach BSI-Angaben rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen. Die Kernpflichten sind Registrierung beim BSI, Risikomanagementmaßnahmen, Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und die Verantwortung der Geschäftsleitung einschließlich Schulungspflicht.

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