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Sicherheitsvorfall

Ein Sicherheitsvorfall ist ein Ereignis, bei dem Daten oder IT-Dienste nicht mehr verfügbar, verfälscht oder in falsche Hände geraten sind oder dies droht.

Genauer erklärt

Das BSI-Gesetz definiert einen Sicherheitsvorfall als Ereignis, das die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der darüber angebotenen Dienste beeinträchtigt (§ 2 BSIG). Beispiele sind ein Ransomware-Befall, ein gehacktes Postfach oder ein Datenabfluss. Davon zu unterscheiden ist eine gewöhnliche Störung im IT-Betrieb. Das IT-Grundschutz-Kompendium verlangt im Baustein DER.2.1, im eigenen Betrieb festzulegen, was als Sicherheitsvorfall gilt. Für Einrichtungen unter NIS-2 sind erhebliche Sicherheitsvorfälle meldepflichtig. Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten greifen die Meldepflichten der DSGVO.

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