Sicherheitsvorfall
Ein Sicherheitsvorfall ist ein Ereignis, bei dem Daten oder IT-Dienste nicht mehr verfügbar, verfälscht oder in falsche Hände geraten sind oder dies droht.
Genauer erklärt
Das BSI-Gesetz definiert einen Sicherheitsvorfall als Ereignis, das die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der darüber angebotenen Dienste beeinträchtigt (§ 2 BSIG). Beispiele sind ein Ransomware-Befall, ein gehacktes Postfach oder ein Datenabfluss. Davon zu unterscheiden ist eine gewöhnliche Störung im IT-Betrieb. Das IT-Grundschutz-Kompendium verlangt im Baustein DER.2.1, im eigenen Betrieb festzulegen, was als Sicherheitsvorfall gilt. Für Einrichtungen unter NIS-2 sind erhebliche Sicherheitsvorfälle meldepflichtig. Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten greifen die Meldepflichten der DSGVO.
Artikel zum Begriff
- Passwortrichtlinie nach BSIEine Passwortrichtlinie nach aktuellen BSI-Empfehlungen: Länge statt Zwangswechsel, Passwortmanager, Zwei-Faktor-Schutz und klare Regeln für den Betrieb.
- Das NIS-2-Umsetzungsgesetz in DeutschlandDas NIS2-Umsetzungsgesetz einfach erklärt: Entstehung, Inkrafttreten am 6. Dezember 2025, neues BSI-Gesetz, zentrale Paragrafen und was Unternehmen jetzt tun.
- Externer InformationssicherheitsbeauftragterWann sich ein externer ISB lohnt, was im Vertrag stehen muss, welche Aufgaben im Betrieb bleiben und woran Sie einen passenden Anbieter erkennen.
- NIS-2-MeldepflichtenNIS2-Meldepflichten nach § 32 BSIG: wann ein Vorfall erheblich ist, welche Fristen gelten, was jede Meldung enthält und wie Sie den Meldeprozess vorbereiten.
- NIS-2-Checkliste für den EinstiegNIS2-Checkliste für Unternehmen: Betroffenheit, Registrierung, Verantwortliche, Meldeprozess, Schulung, Maßnahmen nach § 30 BSIG und Nachweise in 8 Schritten.
- Incident-Response-PlaybooksIncident Response Plan und Playbooks für kleine Betriebe: wie Sie Abläufe für typische Sicherheitsvorfälle vorbereiten, gliedern und aktuell halten.