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Cyber Resilience Act

Eine EU-Verordnung, die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit von vernetzten Geräten und Software festlegt, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen.

Genauer erklärt

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die Verordnung (EU) 2024/2847. Er verpflichtet Hersteller unter anderem zu sicherer Technikgestaltung, Schwachstellenbehandlung mit Software-Stückliste, kostenlosen Sicherheitsupdates für einen festgelegten Unterstützungszeitraum und zur CE-Kennzeichnung auch für Cybersicherheit. Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, ab dem 11. Dezember 2027 alle Anforderungen. In Deutschland ist das BSI zuständige Behörde, unter anderem für die Marktüberwachung.

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