Least Privilege
Least Privilege heißt auf Deutsch «Prinzip der geringsten Berechtigungen»: Jede Person und jedes Programm bekommt nur die Rechte, die für die Aufgabe wirklich nötig sind, und nur so lange wie nötig.
Genauer erklärt
Im IT-Grundschutz ist das Prinzip Teil der Basis-Anforderung ORP.4.A2: Benutzerkennungen und Berechtigungen dürfen nur aufgrund des tatsächlichen Bedarfs vergeben werden, ergänzt durch das Erforderlichkeitsprinzip (Need-to-know). Nicht mehr benötigte Rechte sind bei personellen Veränderungen zu entfernen, Rechte über den Standard hinaus nur nach Begründung und Prüfung zu vergeben. Praktisch umgesetzt wird es über Rollen mit festen Rechteprofilen, getrennte Konten für Administration und Alltag sowie regelmäßige Überprüfung der vergebenen Rechte. So begrenzt Least Privilege den Schaden, wenn ein Konto kompromittiert wird.
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