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Identitäts- und Berechtigungsmanagement

Identitäts- und Berechtigungsmanagement (IAM) regelt, welche Personen und Systeme auf welche Informationen, Anwendungen und Räume zugreifen dürfen. Es stellt sicher, dass jeder nur die Rechte erhält, die für seine Aufgaben unbedingt notwendig sind (Prinzip der geringsten Rechte).

Genauer erklärt

Identitäts- und Berechtigungsmanagement, oft als IAM (Identity and Access Management) bezeichnet, ist ein zentraler Prozess der Informationssicherheit. Er umfasst die Verwaltung von digitalen Identitäten (Identitätsmanagement) und die Steuerung ihrer Zugriffsrechte (Berechtigungsmanagement).

Der IT-Grundschutz des BSI fasst diese Aspekte im Baustein ORP.4 «Identitäts- und Berechtigungsmanagement» (Edition 2023) zusammen. Ziel ist es, den Zugriff auf schützenswerte Ressourcen auf berechtigte Benutzer und Systeme zu beschränken. Die Vergabe von Rechten muss nach den Prinzipien der geringsten Berechtigungen (Least Privilege) und der Erforderlichkeit (Need-to-know) erfolgen (Anforderung ORP.4.A2).

Das BSI unterscheidet drei Ebenen der Rechtevergabe:

  • Zutritt: Physischer Zugang zu Gebäuden und Räumen (ORP.4.A5).
  • Zugang: Anmeldung an IT-Systemen und Netzwerken (ORP.4.A6).
  • Zugriff: Nutzung von Daten und Anwendungen, z. B. Lese- oder Schreibrechte (ORP.4.A7).

Ein funktionierendes IAM erfordert klare, dokumentierte Prozesse für die Einrichtung, Änderung und den Entzug von Berechtigungen, insbesondere bei personellen Veränderungen. Alle vergebenen Rechte müssen regelmäßig überprüft werden (ORP.4.A3). Im neuen Grundschutz++ wird das Thema in der Praktik «Berechtigung» (BER) behandelt.

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