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KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen seit März 2026 zu Maßnahmen für die physische Sicherheit. Es ergänzt die Cybersecurity-Vorgaben aus der NIS-2-Richtlinie. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu den betroffenen Sektoren zählt.

Genauer erklärt

Das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht um und konzentriert sich auf den Schutz vor physischen Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Unfällen.

Das Gesetz ergänzt die Regelungen zur Cybersicherheit, die durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) und das BSI-Gesetz (BSIG) abgedeckt werden. Betroffen sind Betreiber sogenannter kritischer Anlagen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser und IT.

Pflichten aus dem KRITIS-Dachgesetz

Zentrale Pflichten für Betreiber umfassen:

  • Regelmäßige Durchführung einer Risikoanalyse und -bewertung (mindestens alle vier Jahre).
  • Umsetzung angemessener technischer, sicherheitsbezogener und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Anlagen.
  • Erstellung und Anwendung eines Resilienzplans, der diese Maßnahmen dokumentiert.

Ziel ist es, die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung kritischer Dienstleistungen bei nicht-cyberbezogenen Vorfällen sicherzustellen und die allgemeine Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu erhöhen.

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