KRITIS
Abkürzung für kritische Infrastrukturen: Einrichtungen wie Strom- und Wasserversorgung, Krankenhäuser oder Zahlungsverkehr, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich stören würde.
Genauer erklärt
Im BSI-Gesetz heißen die Betroffenen heute Betreiber kritischer Anlagen. Welche Anlagen kritisch sind, legt die BSI-Kritisverordnung mit Schwellenwerten fest, die sich häufig an 500.000 versorgten Personen orientieren. KRITIS-Betreiber gelten nach NIS-2 immer als besonders wichtige Einrichtungen und haben zusätzliche Pflichten, etwa Systeme zur Angriffserkennung und regelmäßige Nachweise gegenüber dem BSI alle drei Jahre. Den physischen Schutz kritischer Anlagen regelt ergänzend das KRITIS-Dachgesetz.
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